Jedes Unternehmen ist nach der deutschen gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften verpflichtet, die Gefährdung der
Mitarbeiter in seinem Unternehmen zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Hierzu zählen unter anderem auch die Benennung eines Betriebsarztes sowie ggf. die Durchführung entsprechender Vorsorgeuntersuchungen. Des Weiteren werden bei
Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern eine sogenannte Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung durch den Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft gefordert. Der Betriebs-spezifische
Teil richtet sich nach der erfolgten Gefährdungsbeurteilung. Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehören u.a.:
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Beratung der Unternehmen in medizinischen Sicherheitsfragen, Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Organisation der Ersten Hilfe
etc.
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Betriebsbegehungen
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Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
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Gesundheitsmanagement (BGM)
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Vorsorgeuntersuchungen vormals G-Grundsätze
Wir betreuen Unternehmen in der Region nach den Regeln der DGUV Vorschrift 2 und ASiG.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an uns.