An die Atemschutzträger/innen der Feuerwehr werden nach §14 UVV und GUV-V C53 Feuerwehrdienstverordnung besondere
Anforderungen gestellt.
Die Durchführungsanweisung besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutzträger/innen nach dem ehemals DGUV Grundsatz G26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen sind.
Inhalt dieser Untersuchung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsvorgeschichte .
Dabei werden folgende Bereiche genauer untersucht:
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Nervensystem, Psyche
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Augen, Nase und Ohren
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Lungenfunktion
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Herz-Kreislauf-System (Belastungs-EKG)
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Stoffwechsel und Zuckerkrankheit
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Nieren und Harnwege
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Haut und Gelenke
Die Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des/r Atemschutzträger/in.
Bis zum 50. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre durchzuführen, ab dem 51. Lebensjahr erfolgt sie jährlich.
Wir bieten hier, speziell für die Feuerwehren, auch Gruppentermine am Samstagvormittag.
Rufen Sie uns gern an oder schicken Sie eine Mail an
msb-betriebsarzt@gmx.de.