Atemschutztauglichkeit

Atemschutztauglichkeit              (ehemals G 26.3)


An die Atemschutzträger/innen der Feuerwehr werden nach §14 UVV und GUV-V C53 Feuerwehrdienstverordnung  besondere Anforderungen gestellt.

Die Durchführungsanweisung besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutzträger/innen nach dem  ehemals DGUV Grundsatz G26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen sind.

 

Inhalt dieser Untersuchung ist die Erhebung des Gesundheitszustandes und der Krankheitsvorgeschichte .

 

Dabei werden folgende Bereiche genauer untersucht:

  • Nervensystem, Psyche
  • Augen, Nase und Ohren
  • Lungenfunktion
  • Herz-Kreislauf-System (Belastungs-EKG)
  • Stoffwechsel und Zuckerkrankheit
  • Nieren und Harnwege
  • Haut und Gelenke 

Die Untersuchungsintervalle richten sich nach dem Alter des/r Atemschutzträger/in.

Bis zum 50. Lebensjahr ist die Untersuchung alle 3 Jahre durchzuführen, ab dem 51. Lebensjahr erfolgt sie jährlich.

 

Terminmöglichkeiten können Sie gerne hier buchen, persönlich vor Ort oder auch per Telefon unter der 07742 93 64 199.

 

 

 

Wir bieten hier, speziell für die Feuerwehren, auch Gruppentermine am Samstagvormittag.

 Rufen Sie uns dafür gerne an oder schicken Sie uns eine Mail an

msb@msb-betriebsarzt.de