Verkehrsmedizin

Verkehrsmedizin


In der Fahrerlaubnisverordnung wird klar geregelt, dass ein Bewerber zum Nachweis der Fahreignung zur Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis in den Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE sowie zur Fahrgastbeförderung ( Bus und Taxi ) einen entsprechenden Untersuchungsnachweis erbringen muss.

Hierbei werden folgende Nachweise gefordert:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (§ 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5)
  • Arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 2)
  • Sehtest bzw. augenärztliche Untersuchung (§ 12)

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis alle drei Untersuchungen an.

Bei positivem Ergebnis können die Unterlagen direkt mitgenommen und bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

 

Auch die Untersuchungen für Wasserfahrzeuge zum Erwerb von

  • Bootsführerschein,
  • Bodenseeschifferpatent
  • Sportbootführerschein 

können bei uns absolviert werden.

 

Wir beraten Sie gern.