Verkehrsmedizin

Verkehrsmedizin Klettgau

 

In der Fahrerlaubnisverordnung wird klar geregelt, dass ein Bewerber zum Nachweis der Fahreignung zur Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis in den Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE sowie zur Fahrgastbeförderung (Bus und Taxi) einen entsprechenden Untersuchungsnachweis erbringen muss.

Hierbei werden folgende Nachweise gefordert:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (§ 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5)
  • Arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 2)
  • Sehtest bzw. ärztliche Augenuntersuchung (§ 12)

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis alle drei Untersuchungen an.

Bei positivem Ergebnis können die Unterlagen direkt mitgenommen und bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

 

Die Kosten für die Untersuchung betragen 110,00 € und werden nicht von der Krankenkasse getragen.

 

Wir beraten Sie gern direkt unter der 07742 92 27 520.

 


Fahrerlaubnis für Wasserfahrzeuge

Auch die Untersuchungen für den Erwerb von

  • Bootsführerschein
  • Bodenseeschifferpatent oder
  • Sportbootführerschein

können Sie bei uns absolvieren.

 

Inhalt der Untersuchung ist die Durchführung eines Sehtestes inklusive Farbunterscheidungsvermögen, eine Prüfung des Hörvermögens sowie eine abschließende ärztliche Untersuchung

 

Zur Terminvereinbarung melden Sie sich gerne unter der

07742 92 27 520 oder schicken Sie uns bequem eine Mail an msb@msb-betriebsarzt.de  Ema